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WohngebäudeTOP
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Keine Leistungskürzung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden
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Überspannungsschäden durch Blitz ohne besondere Entschädigungsgrenze
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Mutwillige Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
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Gebäudeschäden durch unmittelbar in das Haus eindringende Witterungsniederschläge
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Mehrkosten auf Grund behördlicher Wiederaufbaubeschränkungen
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Bruchschäden an Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchs verschlüsse)
Leistungsübersicht:
Versicherte Gefahren
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Überspannungsschäden durch Blitz ohne besondere Entschädigungsgrenze (z. B. an der elektronischen Steuerung der Heizungsanlage oder der Klingelund Wechselsprechanlage)
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Schäden durch Ruß und Rauch (als Folge eines Feuerschadens sind diese im Top- und Basis-Schutz bis zur Versicherungssumme versichert) bis 10.000 EUR
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Feuer-Nutzwärmeschäden (z. B. Kaminbrand oder Brandschaden am überhitzten Ölbrenner der Heizungsanlage)
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Implosionsschäden
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Anprall eines Straßen- oder Schienenfahrzeuges
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Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges (damit sind auch Schäden durchherabstürzende Satelliten(teile) versichert)
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Überschallknall
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Sengschäden
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Verpuffung
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Gebäudeschäden durch unmittelbar in das Haus eindringende Witterungsniederschläge bis 5.000 EUR bei 500 EUR SB
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Schäden durch Wasser aus gebrochenen Regenfallrohren, die innerhalb des Gebäudes verlaufen
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Schäden durch Regenwasser aus Zisternen, Frost- und Bruchschäden anRohren der Zisternenanlagen
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Gebäudeschäden durch Wasser aus Aquarien und Wasserbetten
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Bruchschäden von Rohren der Gasversorgung
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Innere Unruhen/Streik/Aussperrung
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Diebstahl von außen angebrachten Sachen bis 1.000 EUR
Versicherte Sachen -
Alle auf dem Versicherungsgrundstück zum Gebäude (Ein-/Zweifamilienhäuser) gehörenden Garagen und Carports
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Photovoltaikanlagen sowie zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter etc.)
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Bruchschäden an Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse)
bis 500 EUR -
Schäden an Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen und Schäden durch wärmetragende
Flüssigkeiten -
Mitversichert sind generell Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre,
• die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind aber nicht der
Versorgung versicherter Anlagen dienen bis 2% der Versicherungssumme
• die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der
Versorgung versicherter Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer
dafür eine Gefahr trägt mind. bis 1.500 EUR -
Verkleidungen an den Außenwänden
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Wertsteigernde An-, Um- und Ausbauten sind bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres automatisch mitversichert (Voraussetzung ist eine Meldung durch den Versicherungsnehmer)
Zubehör -
a)Generell mitversichert ist solches Zubehör, das der Instandhaltung des
versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient,
wenn es sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude
angebracht ist (zum Beispiel Antennen, Satellitenempfangsanlagen,
Markisen und Ähnliches).
b) Zubehör sowie Grundstücksbestandteile, das/die nicht der Instandhaltung
des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient/dienen (keine
gewerbliche Nutzung!). So besteht Versicherungsschutz
beispielsweise für
Gewächs- und Gartenhäuser, Schwimmbecken im Freien, Grundstückseinfriedungen
(auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, gemauerte
Kleintierställe und Hundehütten, Ständer, Masten und Freileitungen, freistehende
Antennen sowie Beleuchtungsanlagen (auch Gartenlaternen) bis 5% der Versicherungssumme.
Versicherte Sachen -
Beseitigung von durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzten Bäumen bis 5.000 EUR
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Wiederbeflanzungskosten bis 5.000 EUR
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Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten – hierdurch sind
auch die Kosten für den Abbruch und die Entsorgung von Bauschutt nach
einem Brand versichert im Rahmender Versicherungssumme -
Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach einem Schadensfall im Rahmender Versicherungssumme
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Mehrkosten auf Grund behördlicher Wiederaufbaubeschränkungen (z. B. Mehrkosten, die entstehen, weil z. B. die bisherigen Elektroinstallationen nicht mehr den behördlichen Anforderungen entsprechen) im Rahmender Versicherungssumme
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Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
für Restwerte -
Mehrkosten auf Grund von Preissteigerungen zwischen Eintritt des Schadens
und der unverzüglichen Wiederherstellung -
Mietausfall bis 24 Monate einschließlich gewerbl. Räume
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Datenrettungskosten
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Rückreisekosten bis 5.000 EUR
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Wasser- und Gasverlust nach einem versicherten Rohrbruch bis 1.000 EUR mit SB 100 EUR
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Beseitigung von Rohrverstopfungen bis 300 EUR
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Leckortungskosten bei nicht versicherten Wasserschäden
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weitere Besonderheiten
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Keine Leistungskürzung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden
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Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte wegen Einbruchs oder Einbruchversuchs, bei Zwei-/Mehrfamilienhäusern bis 5.000 EUR
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Mutwillige Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte (z. B. Graffiti) bis 5.000 EUR bei SB 250 EUR
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Bissschäden durch Kleinnagetiere an elektrischen Anlagen
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Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil (Innovationsklausel)
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Wohngebäude (VGB)
Zusatzbedingungen zur Wohngebäudeversicherung "Top-Schutz"
Ergänzende Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung Top-Schutz für OPTICON Premium
Highlights der
Wohngebäudeversicherung
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