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UnfallPremium

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  • Es gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursachte Bandscheibenverletzungen und Verletzungen innerer Organe als Unfall

  • Versicherungsschutz besteht auch für Unfälle durch Übermüdung (Schlaftrunkenheit) und das Einschlafen durch Übermüdung

  • Vergiftungen (durch Einnahme schädlicher Stoffe) – auch Nahrungsmittelvergiftungen

  • Falls Krankheiten an den Unfallfolgen mitgewirkt haben,
    erfolgt keine Minderung der Leistung

  •  Um 20 % erhöhte Invaliditäts- und Todesfall-Versicherungssumme bei Kopfverletzungen,
    die die versicherte Person bei einem Fahrrad-, Ski-, Reit- oder Inliner-Unfall erlitten hat, obwohl sie durch einen Helm geschützt war

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Leistungsübersicht:
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       Garantien
 
  • Nicht-Schlechterstellungs-Garantie Sollte es trotz der sehr umfangreichen Leistungen des Premium-
    Schutzes vorkommen, dass im Vorvertrag eine bessere Leistung versichert war, so reguliert die Barmenia den Schaden nach den Regeln des Vorvertrages.
  • Konditions-Differenz-Versicherung: Sie erhalten die besseren Adcuri-Leistungen sofort, auch wenn diese Versicherung erst mit einem Beginn in der Zukunft abgeschlossen wird und noch eine auslaufende Vorversicherung besteht - für 15 Monate.
  • Innovationsklausel – künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Versicherung.
  • GDV-Leistungsgarantie – die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen werden erfüllt.
  • Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ empfohlenen Mindestleistungsstandard


    Erweiterungen des „Unfallbegriffs“ - versichert ist/sind:
     
  • Ertrinken
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden z. B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung
    • Kosten für die Behandlung in einer Dekompressionskammer werden im Rahmen der Bergungskosten übernommen
  • Erfrierungen
  • Gesundheitsschäden durch Sonnenbrand und Sonnenstich
  • Unfreiwilliger Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug
  • Bewusst in Kauf genommene Gesundheitsschäden wegen der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
  • Gesundheitsschädigungen durch allmähliche Einwirkung von
    • Gasen, Dämpfen,
    • Staubwolken, Säuren und Ähnliches
  • Vergiftungen (durch Einnahme schädlicher Stoffe)
    – auch Nahrungsmittelvergiftungen
  • Durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung verursachte
    • Bauch- oder Unterleibs- und Knochenbrüche
    • Bandscheibenverletzungen und Verletzungen innerer Organe
    • Verrenkungen von Gelenken
    • Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken
    • sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule (nicht aber Schädigung der Bandscheiben und Verletzungen an Kopf, Lunge, Herz und Blutungen innerer Organe)
  • Oberschenkelhals- und Armbruch sind - unabhängig von der Ursache (also auch
    durch Krankheit) - versichert
  • Gesundheitsschädigungen durch nicht oder falsch verabreichte Medikamente infolge Entführung/Geiselnahme
  • Für den Anspruch auf eine Invaliditätsleistung gelten folgende Fristen:
    • Die Invalidität muss eingetreten sein innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall
    • Die Invalidität muss ärztlich festgestellt sein innerhalb von 36 Monaten
    • Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss geltend gemacht werden innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall



    Falls Krankheiten an den Unfallfolgen mitgewirkt haben,
    erfolgt keine Minderung der Leistung (Mitwirkungsanteil)



    Aufhebung/Einschränkung von Ausschlüssen

    Von den in den Versicherungsbedingungen geregelten Ausschlüssen gelten etliche Ausnahmen, für die wir trotzdem leisten. Hier die wichtigsten Fälle, für die wir Versicherungsschutz bieten:
  • Mitversicherung von Bewusstseinsstörungen durch K.-o. Tropfen
  • Schlafwandeln wird nicht als Bewusstseinsstörung angesehen
  • Mitversicherung von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen
    - beim Lenken von Kfz gilt dies bis zu einem Blutalkoholgehalt unter 1,3 ‰
  • Mitversicherung von Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente (bei Einnahme nach Anweisung des Arztes)
  • Der Ausschluss „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“ wird nicht angewendet bei
    • Herzinfarkt
    • Schlaganfall
    • Herz-/Kreislaufstörungen
    • epileptischen Anfällen und anderen Krampfanfällen
  • Versicherungsschutz besteht auch für Unfälle durch Übermüdung (Schlaftrunkenheit) und das Einschlafen durch Übermüdung
  • Unbefugter Gebrauch eines Kfz durch Minderjährige oder entmündigte Erwachsene
  • Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper durch Minderjährige oder entmündigte Erwachsene. Voraussetzung ist, dass mit dem Feuerwerkskörper keine Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
  • Kitesurfen
  • Gelegentliche Fahrten mit Leihkarts auf Kartanlagen sind versichert
    (ausschließlich in Europa)
  • Versicherungsschutz besteht für:
    a) ausdrücklich genannte Infektionen (z. B. Brucellose, Cholera, Diphtherie, Gelbfieber, Malaria, Meningitis, Pest) nach einer Wartezeit von 3 Monaten
    b) Infektionen durch Zeckenstiche / Impfschäden nach einer Schutzimpfung Es gilt eine Wartezeit von: 3 Monate
    c) Infektionen durch geringfügige Haut-/Schleimhautverletzungen, wenn das ursächliche Ereignis innerhalb 4 Wochen angezeigt wurde (Wartezeit 3 Monate)
    d) Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen (einschließlich Wundinfektionen und Blutvergiftungen)
    e) Nicht infektionsbedingte Folgen von Insektenstichen und anderen Haut oder Schleimhautverletzungen einschließlich allergischer Reaktionen
    f) Eine stationäre Desensibilisierungsmaßnahme auf Grund einer solchen allergischen Reaktion gilt als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt



    Generell im Versicherungsschutz enthaltene Leistungsarten
     
  • Übergangsleistung, wenn für mind. 6 Monate eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit besteht in höhe von 1.000 EUR
  • Soforthilfe bei bösartiger Tumor- oder Krebserkrankung in Stadium 4/Grad IV in Höhe von 10 % der Invaliditätssumme
  • Soforthilfe bei Gewaltstraftat, sofern dadurch ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig wird in Höhe von 2.500 EUR
  • Selbsttötung – Zahlung der vereinbarten Todesfallleistung, wenn seit Abschluss des Vertrages mindestens 3 Jahre vergangen sind
  • Um 20 % erhöhte Invaliditäts- und Todesfall-Versicherungssumme bei Kopfverletzungen, die die versicherte Person bei einem Fahrrad-, Ski-, Reit- oder Inliner-Unfall erlitten hat, obwohl sie durch einen Helm geschützt war
  • Verdoppelung einer mitversicherten Todesfallleistung für Unfälle bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Rehabilitations-Management-Serviceleistungen bis 10.000 EUR
  • Bergungskosten inklusive Rücktransportkosten
  • Beihilfe für eine Kur in Höhe von 10.000 EUR
  • Beihilfe für eine stationäre Kur-/Reha-Maßnahme in Höhe von 10.000 EUR
  • Sofortleistung bei bestimmten Schwerverletzungen (z. B. Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades) in Höhe von 25.000 EUR
    • Zusätzliche Leistung bei Schwerverletzungen nach Hausbau/‑kauf in den letzten 5 Jahren vor dem Unfall - gestaffelt bis auf 25.000 EUR
    • Kosten für psychologische Unterstützung der versicherten Person, wenn Anspruch auf Sofortleistungen bei Schwerverletzungen besteht bis 1.000 EUR
  • Komageld - 30 EUR ab dem ersten Tag für längstens 3 Jahre
  • Kosten für kosmetische Operationen einschl. Zahnersatz für alle natürlichen Zähne bis 100.000
  • Behinderungsbedingte Mehraufwendungen ab 50 %iger Invalidität (z. B. für den Umbau von Kfz und Wohnung oder Umzug) bis 50.000 EUR
  • Kostenbeteiligung - bis 3 Jahre nach dem Unfall - für
    • ärztlich verordnete medizinische Hilfsmittel (z. B. für Arm-/Beinprothese,
    Geh-/Stützapparate, Roll-/Krankenfahrstuhl)
    • künstliche Organe und Organtransplantationen
  • Umschulungsmaßnahmen - Kostenerstattung bei Durchführung einer staatlich anerkannten Umschulung wegen unfallbedingter Berufsunfähigkeit bis 20.000 EUR
  • Haushaltshilfegeld, längstens für 30 Tage 50 EUR je Tag
  • Psychologische Soforthilfe nach Überfall/Geiselnahme
    (Kostenübernahme für die ersten 10 Sitzungen
  • Nachhilfeunterricht für mitversicherte Kinder
    Volle Kostenübernahme bis 6 Monate nach dem Unfall
  • Für minderjährige Kinder bei Unfalltod beider Eltern:
    Sterben beide Eltern bei einem Unfallereignis und hinterlassen sie minderjährige Kinder, so verdoppeln sich die vereinbarten Todesfallleistungen der Eltern.
  • Beistandsleistungen des Barmenia-Assistance-Centers (z. B. 24-Stunden-Informationsdienst und viele Hilfen bei Notfällen im Ausland)


    Familien-Vorsorgeversicherung

     
  • Beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners ab Eheschließung und der Kinder ab Geburt bzw. Adoption für 1 Jahr mit 100 % der Versicherungssumme des Versicherungsnehmers max. 100.000 EUR Kapital, 1.000 EUR Rente
    • Dieser Schutz gilt auch für das ungeborene Leben
    • Die Leistungsarten gelten auch für die Familien-Vorsorgeversicherung
  • Beitragsfreier Versicherungsschutz für Kinder unter 18, die der Ehe- oder Lebenspartner in die Partnerschaft einbringt
  • Vollwaisenrente bei Unfalltod beider versicherten Elternteile bis das
    versicherte Kind 18 Jahre alt wird in Höhe von 15% der veinbarten Todesfallsumme der Eltern



    Beitragsfreistellung
     
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 1 Jahr
  • Bei einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers für mehr als 6 Wochen wird der Unfallvertrag beitragsfrei bis 1 Jahr weitergeführt
  • Der Unfallschutz wird für mitversicherte Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr
    beitragsfrei weitergeführt, wenn der Versicherungsnehmer
    a) während der Vertragslaufzeit durch Unfall oder Krankheit stirbt (nicht aber
    durch Krieg/Bürgerkrieg),
    b) durch einen Unfall mindestens zu 50 % invalide wird
    Voraussetzung für a): Der Versicherungsnehmer war bei Vertragsabschluss jünger als 55 J.
  • Die Beitragsfreistellung gilt auch für den mitversicherten Ehe-/Lebenspartnerbis zum 18. Lebensjahr des jüngsten versicherten Kindes


    Obliegenheiten nach einem Unfall
     
  • Es besteht keine Operationspflicht für die versicherte Person
  • Es gilt nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn bei zunächst geringfügig
  • Die Anzeigefrist für einen Unfalltod beträgt 4 Wochen
  • Folgenlos bleibt eine versehentlich unterbliebene Anzeige bzw. Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit, wenn diese nach Erkennen des Versehens unverzüglich nachgeholt wird
  • Vorübergehende berufliche Sondergefahren mitversichert
  • Versehentliche Nichtanzeige einer Änderung der beruflichen Tätigkeit/
    Beschäftigung bleibt folgenlos


     

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Unfallversicherung

Nichtschlechter-stellungsgarantie

Highlights der Unfallversicherung

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